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Corporate Governance

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Zusammensetzung der gesetzlichen Organe

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat beobachtet die Aktivitäten des Managements der SkyEurope Holding. Er kann aber von sich aus keine operativen Entscheidungen treffen. Er ist dafür verantwortlich die Mitglieder des Vorstandes zu ernennen und abzuberufen, die Gesellschaft in Verbindung mit Transaktionen zwischen Mitgliedern des Vorstandes und der Gesellschaft zu vertreten und Anträge zu bewilligen, für welche es einer Genehmigung des Aufsichtsrats von Gesetzes wegen, gemäß der Satzung, der Geschäftsordnung des Vorstandes der Airline oder gemäß eines Beschlusses des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf.

Der Aufsichtrat kann aus drei bis sechs Mitgliedern bestehen und wird von den Aktionären gewählt. Derzeit besteht dieser aus folgenden sechs Mitgliedern:
 

Aufsichtrat
NamePositionGewählt amFunktion endet
Iordanis Karatzas Vorsitzender 20/09/2006 2011
Christophe Aurand Mitglied 20/09/2006 2011
Jeremy Blank Mitglied 20/09/2006 2011
Hans Källenius Mitglied 30/03/2007 2012
Joseph In-Albon Mitglied 30/03/2007 2012
Christian Mandl Mitglied 14/2/2008 2012
* Represents the minority shareholders

Iordanis Karatzas ist als Berater in der Luftfahrtindustrie tätig. Er verfügt über 25 Jahre Berufserfahrung im Airline-Management, darunter im Bereich Flottenplanung, Routenrentabilität und Unternehmensstrategie. Als Experte der Luftfahrtindustrie hat er internationale Beratungstätigkeit im Bereich der Fluglinienprivatisierungen ausgeübt (Aerolineas Argentinas, SAA, Aeroperu, Viasa, PAL, CSA). Er war CEO und später Chairman & CEO (1995-97) von Olympic Airways und Olympic Aviation.

Christophe Aurand ist CEO von York Capital Management UK Advisors Limited, einem britischen Tochterunternehmen von York Capital Management, einem privaten Investmentfonds mit Sitz in New York, der ein Vermögen von mehr als EUR 6 Mrd. verwaltet. Bevor er zu York kam, war Aurand Senior Fund Manager bei Taiyo Life Gamma Asset Management und arbeitete als Options Trader bei Credit Commercial de France in Tokio.

Jeremy Blank ist Alleingesellschafter von J Blank Management Ltd, einem Unternehmen, das für York Capital Management (York Capital) beratend tätig ist. Davor hatte Jeremy Blank die Position eines Vice President von York Capital inne. Vorher wiederum arbeitete Jeremy Blank bei Morgan Stanley in der „Fixed Income“-Abteilung sowie in der M&A-Abteilung.

Hans Källenius, der Schwede, wurde am 1. Februar 2006 zum Aufsichtsratsmitglied der SkyEurope Holding bestellt und am 30. März 2007 wiedergewählt. Källenius ist Privatinvestor mit Wohnsitz in London. Ursprünglich als Anwalt bei der Kanzlei Vinge tätig, wirkt er seit 25 Jahren an diversen Projekten in Osteuropa mit, zunächst als Jurist und dann als Verantwortlicher im Bereich Beschaffung bei IKEA sowie als Initiator und Gründer von Baltic Beverages Holding AB (Pripps and Hartwalls Joint Venture). Seit kurzem ist Hans Källenius auch als Investor in Rumäniens größtem Brauereikonzern, der BR Holding, engagiert, der erfolgreich an die österreichische Brau-Union verkauft wurde. Hans Källenius ist Absolvent der Universität von Lund in Schweden und hat einen LL.M. (Master of Law) erworben.

Joseph In-Albon lebt als privater Geschäftsmann in Zürich. Im Jahr 1998 wurde er Präsident und CEO von Swissport International und führte die Swiss Ground Handling Company von einem lokalen Player zu einer multinationalen Firmengruppe mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 1 Milliarde. Davor war In-Albon Senior Vice President des Bereichs „Ground Services“ und geschäftsführendes Mitglied der Swissair Group.

Christian Mandl ist Mitbegründer von SkyEurope Airlines (2001) und war bis 30. November 2007 CEO der SkyEurope Holding AG. Er hat SkyEurope aufgebaut, beginnend mit einem kleinen 30-sitzigen Flugzeug mit Basis in Bratislava, und hat das Unternehmen zu jener zentraleuropäischen Fluglinie gemacht, die es heute mit einer Flotte von 14 Flugzeugen vom Typ Boeing 737-700 Next Generation ist. Christian Mandl hat am Institut d’Etudes Politiques (Sciences Po) in Paris Politikwissenschaften studiert und an der Freien Universität Berlin ein Postgraduate-Studium mit einem Master abgeschlossen. Er spricht fließend Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Slowakisch. Christian Mandl ist derzeit Managing Director von Danube Consulting.

Vorstand

Der Vorstand ist für die Durchführung des täglichen Geschäftes und die Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich. Für die Tätigkeit des Vorstands sind die einschlägigen österreichischen Gesetzesbestimmungen, die Satzung und die Geschäftsordnung, die vom Aufsichtsrat angenommen wurde, maßgeblich.
 

Vorstand
NameJahrgangPositionVorstandsmitglied seitFunktionsperiode endet
Jason Bitter 1968 Mitglied 2007 2012
Nick Manoudakis 1957 Mitglied 2007 2012
 

Jason Bitter, Ire und Kanadier, ist seit April 2005 Chief Operating Officer (“COO”) der SkyEurope Airlines. Bitter sammelte Erfahrung bei verschiedenen Fluglinien wie SpiceJet Limited (COO) und V Bird Airlines Netherlands (COO and Co-Managing Director), und war Berater des London International Airport, der Finnair und der KLM exel. Weiters war er bei Active Aerospace, einer Firma für Pilotenausbildung in Kanada, tätig. Jason Bitter erwarb den BA (Hons) Titel und später den Master in York, anschließend erwarb er noch einen Ph.D.-Titel (ABD) der Universität von Toronto. Darüber hinaus war er als außerordentlicher Professor an der Universität York für Politikwissenschaften tätig.

Nick Manoudakis ist SkyEuropes Chief Financial Officer. Nachdem er sein Studium an der University of California in Berkeley in Finanz- und Rechnungswesen sowie Informatik mit Auszeichnung abgeschlossen hatte, war Manoudakis als Wirtschaftsprüfer in den USA tätig, bevor er sich einem kleinen Team anschloss, mit dem er den Businessplan für ein Unternehmen, das 1995 unter dem Namen easyJet firmierte, erstellte. Als Gründungsmitglied von easyJet war er von 1995 bis Ende 1999 als Finanzvorstand der Fluglinie tätig. Danach wurde er Finanzvorstand der easyGroup, wo er an etlichen Projekten des Unternehmens als CFO mitwirkte.

Vorstand SkyEurope Airlines

Das Vorstandsteam wird im täglichen Management der Gruppe von den Vorständen der SkyEurope Airlines assistiert, die einander einmal wöchentlich treffen. SkyEurope Airlines besteht derzeit aus sechts Vorstandsmitgliedern, von denen fünf Personen auch Mitglieder des Vorstandes der SkyEurope Holding sind und Chief Human Resources Officer.
 

Vorstand SkyEurope Airlines
NameJahrgangPosition
Jason Bitter 1968 Chief Executive Officer
Nick Manoudakis 1957 Chief Financial Officer
Klaus Niedl 1965 Chief Human Resources Officer
 

Jason Bitter, siehe "Vorstand" oben.
Nick Manoudakis, siehe "Vorstand" oben.

Klaus Niedl, Österreicher, Chief Human Resources Officer (“CHRO”), von SkyEurope Airlines seit November 2005. Herr Niedl hat mehr als 15-jährige Berufserfahrung in leitender Position im Bereich des Personalmanagements und der Organisationsentwicklung. Weiter ist Herr Niedl ein zertifizierter Management–Coach mit intensiver Consulting Praxis. Sein Branchenbackground liegt schwerpunktmäßig im Finanzsektor in Östereich sowie in Zentral - und Osteuropa, wo er für Reiffeisen, KSV (die führende Gesellschaft für Kreditinformationen in Österreich und CEE) sowie für Finanzmarkt Aufsicht Austria (FAA) tätig war. Herr Niedl begann seine berufliche Karriere als Assistenz-Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, wo er ein Studium als Magister in Betriebswirtschaftslehre abschloss.

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Satzung

Die Satzung und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der SkyEurope Holding AG stehen hier als download zur Verfügung:
 

Die Satzung und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
Satzung der SkyEurope Holding AG Download » Adobe PDF
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der SkyEurope Holding AG Download » Adobe PDF
 

Österreichische Corporate Governance Erklärung SkyEurope Holding AG

Der österreichische Corporate Governance Kodex wurde im September 2002 erstmals veröffentlicht. Der Kodex sieht für österreichische Gesellschaften regulative Rahmenbedingungen für die Unternehmensführung und Aufsicht vor. Im Februar 2005 wurde der Kodex novelliert. Die Änderungen gehen hauptsächlich auf die in der Richtlinie 2003/6/EG vom 28. Jänner 2003 vorgesehene Vereinheitlichung der Bestimmungen betreffend Insiderhandel und Marktmanipulation („EU-Market Abuse Directive“) sowie die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards zurück. Im Jänner 2006 wurde der Kodex in Umsetzung des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2005 und die Empfehlungen der Europäischen Kommission betreffend die Aufgaben des Aufsichtsrates und die Vergütung von Direktoren neuerlich ergänzt.

Ziel des Kodex ist die verantwortliche Leitung und Aufsicht des Unternehmens und Konzerns der Gesellschaft, mit der langfristigen Schaffung eines nachhaltigen Unternehmenswertes. Der Kodex zielt darauf ab, ein hohes Maß an Transparenz für alle Aktionäre der Gesellschaft zu schaffen.

Der Kodex basiert auf Vorschriften des österreichischen Gesellschaftsrechtes, des Wertpapierrechts und des Kapitalmarktrechts, wie auch auf den Grundsätzen der OECD für Corporate Governance.

Der Kodex baut in hohem Maße auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Er stützt sich auf Regeln, die als internationale Praxis anzusehen sind, wie die Corporate Governance-Grundsätze der OECD. Werden diese Regeln nicht eingehalten, so bedarf es einer Erklärung gegenüber den Aktionären. Der Kodex enthält jedoch auch solche Regeln, die ausschließlich Empfehlungscharakter besitzen und bei Nichteinhaltung keiner Erklärung bedürfen. Die erfolgreiche Implementierung der Corporate Governance-Regeln ist also weitgehend abhängig, wie sehr sich Unternehmen selbst dem Regelwerk unterwerfen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SkyEurope Holding AG haben die Einhaltung des Austrian Code of Corporate Governance im August 2005 genehmigt und die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt. Mit dem Beginn des Geschäftsjahrs 2007 hält SkyEurope Holding AG auch die Vorschriften des Corporate Governance Code in der Fassung vom Jänner 2006 ein. SkyEurope Holding AG hat während des Geschäftsjahres 2007 die verbindlichen „L-Rules“ (Legal Requirement; zwingende Rechtsvorschriften) sowie die „C-Rules“ (Comply or Explain; Regel soll eingehalten werden, eine Abweichung muss erklärt werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen) mit folgenden Ausnahmen eingehalten:

  • Regel 21: Die Emittenten-Compliance-Verordnung wurde erstellt und ist auf der Internetseite der SkyEurope Holding AG abrufbar, jedoch wurde sie nicht ausreichend im gesamten Unternehmen verbreitet. Wir werden im Geschäftsjahr 2008 Maßnahmen setzen, um die Kenntnis dieser Bestimmungen innerhalb des Unternehmens zu fördern.
  • Regel 27: Aufgrund der relativ geringen Größe der Gesellschaft hat die Vergütung für die Vorstandsmitglieder keine erfolgsabhängigen Bestandteile.
  • Regel 30: Da die Vergütung der Vorstandsmitglieder keine erfolgsabhängigen Komponenten aufweist (siehe Regel 27) und keine betriebliche Altersvorsorge für den Vorstand gewährt wird, sind diese Regeln nicht anwendbar.
  • Regel 36: Es wurden vier Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2007 abgehalten, es fand jedoch keine Aufsichtsratssitzung im 3. Quartal statt.
  • Regel 39: Eine Bestimmung, wonach es dem Aufsichtsrat unbenommen bleibt, Angelegenheiten der Ausschüsse im gesamten Aufsichtsrat zu behandeln, ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates bereits enthalten. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden wurden außer dem Prüfungsausschuss weder ein getrennter Expertenausschuss noch andere Ausschüsse ernannt. Wegen der schlanken Struktur des Aufsichtsrats und aufgrund der Tatsache, dass der Prüfungsausschuss aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern bestand, wurden die Sitzungen nicht protokolliert und keine diesbezüglichen Aufzeichnungen geführt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden im Geschäftsbericht genannt.
  • Regel 80: Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wurde vom Abschlussprüfer nicht beurteilt; folglich wurde kein entsprechender Bericht erstellt und an den Vorstand versendet. Eine Bewertung des Risikomanagements des Konzerns wurde jedoch vom internen Auditor durchgeführt und die Ergebnisse dem Vorstand vorgelegt.

Leitlinien für die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates der SkyEurope Holding AG

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.

Im weiteren gelten bei der Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds die Leitlinien des österreichischen Corporate Governance Kodex (Anhang 1):

  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
  • Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.

Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Die Originalfassung des Österreichischen Corporate Governance-Kodex in der jeweils geltenden Fassung steht unten als Download zur Verfügung.
 

Austrian Corporate Governance Code
Austrian Corporate Governance Code Download » Adobe PDF
 

September 2006

“Best Practices in Public Companies 2005” (Polen)

Integrität in der Geschäftstätigkeit - durch Bedachtnahme auf die verschiedenen Interessen - ist vorteilhaft für alle Stakeholder einer Gesellschaft. Voraussetzungen dafür sind Konsenslösungen und Mäßigung, die aufgrund der widerstreitenden Interessen im Umfeld einer Aktiengesellschaft notwendig sind. Die Kodifizierung einer umsichtigen Geschäftsgebarung führt zur Ausgestaltung von unternehmerischen Benimmregeln, den „Best Practices“. Diese Regeln werden üblicherweise allgemein gehalten, um unnötige Einschränkungen zu vermeiden und um flexible Anwendung in vielen verschiedenen Situationen und in den unterschiedlichsten Unternehmen zu ermöglichen. Eine mehr ins Detail gehende Ausgestaltung sollte bei der Abfassung der Satzung und den Geschäftsordnungen der Organe einer Gesellschaft Platz greifen. Die Bestimmungen betreffen aber nicht nur die gesetzlichen Vertretungen, sondern auch Mehrheits- und Minderheitsaktionäre. Die Aufstellung der „Best Practices“ Bestimmungen wurde für die Bedürfnisse des polnischen Kapitalmarktes ausgearbeitet und stellt die Grundlage für Corporate Governance-Standards in Aktiengesellschaften dar. Die Zusammenstellung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist auf der Basis der polnischen Erfahrungen entstanden, und soll sich flexibel an den Ansprüchen eines sich ständig ändernden Marktumfeldes orientieren.

Die Umsetzung der Corporate Governance Bestimmungen am polnischen Markt begann im Herbst 2002 mit der Erklärung aller gelisteter Unternehmen sich an den Großteil “Best Practices”-Regeln halten zu wollen. Die Regeln erfuhren eine eingehende kritische Betrachtung bei den börsenotierten Unternehmen, die ihrerseits Anstrengungen unternommen haben, ihre tatsächlichen Geschäftsgepflogenheiten in Ordnung zu bringen und einen internen Dialog zum Thema Corporate Governance zu führen.

Nach der allgemeinen Erklärung hinsichtlich der Präambel der Best Practice-Regeln hat das Best Practice-Komitee beschlossen, das Regelwerk einer Überarbeitung zu unterziehen und teilweise abzuändern. Als Ergebnis liegt nun das Regelwerk „Best Practices in Public Companies 2005“ vor, das in enger Zusammenarbeit mit der Industrie entstanden ist. Die Modifikationen leiten sich aus den praktischen Erfahrungen der Marktteilnehmer der letzten Jahre und den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission zu diesem Thema ab.

Gemäß des Beschlusses des Vorstands von 24. August 2005 beabsichtigt die Gesellschaft, die in den „Best Practices In Public Companies“.
 

Beschluss des Vorstands der SkyEurope Holding AG vom 20. September 2005 (in Übereinstimmung mit dem Beschluss vom 24. August 2005) Download » Adobe PDF
Erklärung zur Befolgung der Corporate Governance Standards (in englisch) Download » Adobe PDF
 

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Director's Dealings

Directors’ Dealings liegen vor, wenn Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft Wertpapiere des eigenen Unternehmens kaufen und verkaufen. Entsprechend der Bestimmungen des österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlicht SkyEurope Holding AG Käufe und Verkäufe von SkyEurope Aktien durch deren Vorstände und Aufsichtsräte.

Für eine Übersicht der Transaktionen benützen Sie bitte den nahfolgenden link zur österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

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